Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bindend – Innenminister Wöller interessiert das nicht

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bindend – Innenminister Wöller interessiert das nicht

Der Bescheid des Bundesverfassungsgerichts war eindeutig: Ohne ein entsprechendes Gesetz dürfen Abgeordnete nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Den sächsischen Innenminister Dr. Roland Wöller ficht das offenbar nicht an. In einer Rede im Landtag verkündete er vollmundig: „...auch die Sammlung und Speicherung von Abgeordnetendaten kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn dies dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dient...“

Roland Ulbrich, Landtagsabgeordneter der AfD, der die Speicherung von Daten seiner Fraktionskollegen im Plenum kritisiert hatte: „Inwieweit Abgeordnete der Alternative für Deutschland die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, hat er nicht gesagt!“ Der Leipziger Strafverteidiger weiter: „Einen Innenminister, der sich schnappatmend an der Opposition abarbeitet, möchte man darauf hinweisen, dass sich Politik auf Sachlichkeit stützen muss, nicht auf Emotionen und Theatralik! Fraglich allerdings, ob diese Fehlbesetzung im Amt das verstehen würde...“

Das schlimme an der Sache laut Ulbrich: Dr. Roland Wöller ist auch Verfassungsminister. Er muss jedes Gesetz auf seine Verfassungskonformität hin prüfen – und sollte damit besonders auf die Einhaltung geltenden Rechts achten. „Aber wer interessiert sich für Bagatellen wie „Recht“ und „Gesetz“ in einer Gesellschaft, die zunehmend sentimentalisiert und infantilisiert agiert?“

In einem funktionierenden Rechtsstaat würde sich jemand mit einem derart fragwürdigen Rechtsverständnis vor Gericht verantworten müssen! „Da wir uns vom Rechtsstaat aber schon länger schrittweise verabschieden, müsste Roland Wöller zumindest so viel Anstand haben und zurücktreten!“

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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