Freiheitsstrafen aus organisatorischen Gründen aufgeschoben!
Sachsens Justizministerin, Katja Meier, teilte jetzt den Obleuten des Sächsischen Landtages für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung schriftlich einen Erlass mit. Darin wird dem Generalstaatsanwalt Sachsen angeordnet, dass die Vollstreckung von Freiheits- und Gesamtfreiheitsstrafen von „bis zu einem Jahr Strafdauer – sofern die Verurteilung im Einzelfall nicht oder nicht auch wegen eines Verbrechens oder einer Straftat nach den §§… oder einer entsprechenden Rauschtat … bis auf weiteres aus justizvollzugsorganisatorischen Gründen … aufgeschoben wird.“
Dazu erklärt AfD-Ausschuss-Obmann, Roland Ulbrich:
„Unter dem Vorwand, coronabedingt zu agieren, führt Justizministerin Meier offensichtlich politisches Strafrecht in Sachsen ein. Während beispielsweise verurteilte Schläger und Messerstecher auf freiem Fuß bleiben können, sind Propagandadelikte von diesem Erlass ausgenommen. Die linksradikale Justizministerin, die schon ‚Bullen‘ brennen sehen wollte, sendet erneut ein klares Signal aus, wo sie politisch verortet ist. Im sächsischen Strafrecht gibt es nämlich kaum strafrechtlich sanktionierte linksradikale oder linksextremistische Propagandadelikte.
Der sächsische CDU-Ministerpräsident hat sich mit den Grünen eine Partei als Regierungspartner an die Seite geholt, in der eine nicht unbeträchtliche Zahl von Mitgliedern zur politischen Gewalt gegen Andersdenkende neigen oder sie zumindest nicht ablehnen. So posierte der frühere sächsische Grünen-Chef schon gerne öffentlich und vermummt mit einem Baseballschläger. Die Ministerin selbst war Mitglied einer Musikkapelle, die offen Gewalt gegen Polizisten bejubelte.
Die AfD-Fraktion lehnt Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung rigoros ab und verurteilt sie auf das Schärfste. Egal welcher politischen Richtung das Opfer angehört oder welche Meinung es vertritt.“
Pressekontakt
amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin