Grüne Justizministerin findet AfD-Richter „rechtsextrem“ – weiß aber selbst nicht, was das ist.

Grüne Justizministerin findet AfD-Richter „rechtsextrem“ – weiß aber selbst nicht, was das ist.
Bildquelle: Alexas_Fotos, Pixabay

Justizministerin Katja Meier, die in jungen Jahren mit ihrer Gesangseinlage „Advent, Advent, ein Bulle brennt“ Polizeibeamte dahinsiechen sehen wollte, hat neue Freunde gefunden – die Herrschaften vom Verfassungsschutz. Schon erstaunlich für eine Linksradikale (Linksextreme?), die lange Zeit ihren Lebensinhalt darin gesehen hatte, das „System“ zu bekämpfen. Andererseits braucht die Ministerin Verbündete. Denn sie will den Dresdener Richter Jens Maier loswerden. Sein Vergehen: Maier hatte die letzten vier Jahre als Abgeordneter für die AfD im Bundestag gesessen. Ein Umstand, der ihn offenbar zum „Rechtsextremen“ macht – zumindest, wenn es nach nicht näher bezeichneten „staatlichen Behörden“ geht.

„Um welche staatlichen Behörden handelt es sich?“ wollte der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich von der Staatsregierung in einer Kleinen Anfrage wissen. Und: „Gibt es für den Begriff Rechtsextremismus eine gesetzliche Definition?“ Die Antworten aus Katja Meiers Ministerium – mehr als dürftig: Bei den „staatlichen Behörden“ handelt es sich – Überraschung – um den Verfassungsschutz, wie man verschämt gestand. Und eine gesetzliche Definition für Rechtsextremismus gäbe es nicht! (Drs.-Nr.7/9189)

AfD-Politiker Ulbrich: „Unglaublich! Die Ministerin zieht ohne rechtliche Grundlage Schlussfolgerungen, die für den Betroffenen weitreichende berufliche Folgen haben. Auch rechtliches Gehör hat man Richter Maier nicht gewährt.“

Aufschlussreich die Reaktion auf die Frage, auf welche Weise die „staatlichen Behörden“ Erkenntnisse über Jens Maier gewonnen haben wollen. Ulbrich: „Die Antwort wurde verweigert – weil ihr überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegenstünden.“

In einem Interview mit dem MDR äußerte sich Ministerin Meier ganz im Duktus moralischer Hybris über den Richter: „Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend."

Frage: Wie stark beschädigt jemand das Ansehen der Rechtspflege, der sich über „brennende Bullen“ gefreut hat?

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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