Grüne Justizskandale und kein Ende: Generalstaatsanwaltschaft ignoriert Pressegesetz.

Grüne Justizskandale und kein Ende: Generalstaatsanwaltschaft ignoriert Pressegesetz.
Bild: Leo, Pixabay.com

Beim bestialischen Messerangriff eines Islamisten auf dem Mann­heimer Marktplatz flossen kurzfristig Krokodilstränen bei den verantwortlichen Politikern – vor allem wohl, weil es neben dem bekannten Islamkritiker Michael Stürzenberger und vier seiner Mitstreiter auch einen Polizisten getroffen hatte, der so schwer verletzt wurde, dass er mittlerweile gestorben ist. Doch schon einen Tag später ging man wieder zum Tagesgeschehen über – Relativierungen, Täter-Opfer-Umkehr und das Gejam­mere von Linken, wieso das Gesicht des Attentäters nicht verpixelt war...

„Bei den Sylter Sängerknaben nahm man es da nicht so genau“, sagt der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich. „Und bei meinem Partei-Kollegen Maximilian Krah hat man gleich jedes Maß aus den Augen verloren...“

Gegen Krah, AfD-Spitzenkandidat für die EU-Wahl, laufen derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Vorermitt­lungen wegen des Verdachts der Korruption. Und das wurde öffentlich kommuni­ziert!

„Ein Unding“, findet Ulbrich, im bürgerlichen Beruf Rechts­anwalt. „Laut Richtlinien für Strafverfahren ist die Staats­anwaltschaft angehalten, alles zu vermeiden, was zur Bloß­stellung des Beschuldigten führen kann. Hinzu kommt, dass sich die wenigsten Menschen unter dem Begriff Vorer­mittlungen etwas vorstellen können.“ Bei Vorer­mittlungen wird zunächst geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt, der dann ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen würde.

Der Abgeordnete hatte zum Thema eine kleine Anfrage (Drs. 7 / 16307) an die Staatsregierung geschickt: „Wo wird in der Straf­prozess-Ordnung der Begriff ‚Vorermitt­lungs-Verfahren’ definiert?“ wollte er wissen. Und: „Warum hat die General­staats­anwalt­schaft entgegen allen juristischen Richtlinien... gegenüber der Öffentlichkeit über die Einleitung dieses Vorermittlungs­ver­fahrens berichtet?“ Die Behörde wand sich heraus: Man habe nur auf eine Anfrage des MDRs geantwortet...

Roland Ulbrich: „Dabei übersieht die Generalstaatsanwaltschaft und ihre vorgesetzte Behörde, das Justizministerium unter der Grünen Katja Meier, geflissentlich Paragraph 4 Absatz 2 Nr. 1 des Sächsischen Presse Gesetzes. Das besagt nämlich: ‚Die Auskunft darf ver­weigert werden, wenn und soweit Vorschriften über die Ge­heim­haltung und über den Persönlichkeitsschutz entgegen­stehen’."

Für den AfD-Politiker ist die Sache klar: „Der Persönlichkeits­schutz eines hochrangigen AfD-Politikers wird aus Wahlkampf­gründen bewusst verletzt. Disziplinarmaßnahmen gegen den verant­wort­lichen Staatsanwalt werden wohl nicht zu erwarten sein!“

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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