Grüne Justizskandale und kein Ende: Generalstaatsanwaltschaft ignoriert Pressegesetz.
Beim bestialischen Messerangriff eines Islamisten auf dem Mannheimer Marktplatz flossen kurzfristig Krokodilstränen bei den verantwortlichen Politikern – vor allem wohl, weil es neben dem bekannten Islamkritiker Michael Stürzenberger und vier seiner Mitstreiter auch einen Polizisten getroffen hatte, der so schwer verletzt wurde, dass er mittlerweile gestorben ist. Doch schon einen Tag später ging man wieder zum Tagesgeschehen über – Relativierungen, Täter-Opfer-Umkehr und das Gejammere von Linken, wieso das Gesicht des Attentäters nicht verpixelt war...
„Bei den Sylter Sängerknaben nahm man es da nicht so genau“, sagt der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich. „Und bei meinem Partei-Kollegen Maximilian Krah hat man gleich jedes Maß aus den Augen verloren...“
Gegen Krah, AfD-Spitzenkandidat für die EU-Wahl, laufen derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Vorermittlungen wegen des Verdachts der Korruption. Und das wurde öffentlich kommuniziert!
„Ein Unding“, findet Ulbrich, im bürgerlichen Beruf Rechtsanwalt. „Laut Richtlinien für Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft angehalten, alles zu vermeiden, was zur Bloßstellung des Beschuldigten führen kann. Hinzu kommt, dass sich die wenigsten Menschen unter dem Begriff Vorermittlungen etwas vorstellen können.“ Bei Vorermittlungen wird zunächst geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt, der dann ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen würde.
Der Abgeordnete hatte zum Thema eine kleine Anfrage (Drs. 7 / 16307) an die Staatsregierung geschickt: „Wo wird in der Strafprozess-Ordnung der Begriff ‚Vorermittlungs-Verfahren’ definiert?“ wollte er wissen. Und: „Warum hat die Generalstaatsanwaltschaft entgegen allen juristischen Richtlinien... gegenüber der Öffentlichkeit über die Einleitung dieses Vorermittlungsverfahrens berichtet?“ Die Behörde wand sich heraus: Man habe nur auf eine Anfrage des MDRs geantwortet...
Roland Ulbrich: „Dabei übersieht die Generalstaatsanwaltschaft und ihre vorgesetzte Behörde, das Justizministerium unter der Grünen Katja Meier, geflissentlich Paragraph 4 Absatz 2 Nr. 1 des Sächsischen Presse Gesetzes. Das besagt nämlich: ‚Die Auskunft darf verweigert werden, wenn und soweit Vorschriften über die Geheimhaltung und über den Persönlichkeitsschutz entgegenstehen’."
Für den AfD-Politiker ist die Sache klar: „Der Persönlichkeitsschutz eines hochrangigen AfD-Politikers wird aus Wahlkampfgründen bewusst verletzt. Disziplinarmaßnahmen gegen den verantwortlichen Staatsanwalt werden wohl nicht zu erwarten sein!“
Pressekontakt
amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin