Hammerschläge auf Kopf und Gelenke – Richter sieht „achtenswerte Motive“.

Hammerschläge auf Kopf und Gelenke – Richter sieht „achtenswerte Motive“.
Bild: stevepb, Pixabay.com

Als Polizisten getarnt brachen sie bei politischen Gegnern ein und zertrümmerten ihnen Gelenke und Beine mit einem Ham­mer. Ein Kanalarbeiter wurde durch brutale Schläge lebensgefährlich verletzt, weil er eine Mütze eines „rechten“ Modelabels trug. Nur zwei von unzähligen politischen Gewalttaten der linksextremistischen Hammer-Bande. Jetzt standen Lina Engel, Kopf der Terror-Truppe, und drei ihrer Mittäter in Dresden vor Gericht.

Ob Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, sich die – vergleichsweise milden – Urteilen unter seelischer Pein abgerungen hat? Immerhin rechnete er strafmildernd an, dass die Mitglieder der Hammer-Bande aus „achtenswerten Motiven“ gehandelt hätten.

Ernsthaft? Gefährliche Körperverletzung und – zumindest aus der Sicht des gesunden Menschenverstands – versuchter Totschlag aus „achtenswerten Motiven“? Weil, so in der Urteilsbegründung weiter, die „Defizite des Staates bei der Verfolgung des Rechtsextremismus beklagenswert wären“. Der bekannte Strafverteidiger Gerhard Strate macht in einem Kom­mentar in der führenden juristischen Fachzeitschrift NJW eine andere Rechnung auf: Den Kampf gegen den viel beschworenen Rechts­extremismus ließ sich der Staat im Jahr 2021 rund 22 Millionen Euro kosten. Während für Linksextremismus gerade mal 1,3 Millionen veranschlagt wur­den.

Die tendenziöse Urteilsbegründung ist umso bemerkenswerter, da besagter Richter bei Sachbeschädigung weniger Probleme hat, mit der ganzen Härte des Gesetzes vorzugehen: Als ein Pegida-Anhänger mit einem Polenböller einen Anschlag auf eine Dresdener Moschee verübte und die Tür zerstörte, wurde er von Schlüter-Staats zu fast zehn Jahren Haft verurteilt. Personen waren bei der Tat nicht zu Schaden gekommen.

„Achtenswerte Motive – das ist eine Diktion, die Erinnerungen an dunkle Zeiten weckt“, sagt Roland Ulbrich, Strafverteidiger in Leipzig und AfD-Landtagsabgeordneter. 1924 standen Adolf Hitler und einige Mittäter nach einem gescheiterten Putsch­ wegen Hochverrats vor Gericht. In der Begründung für das relativ milde Urteil war ebenfalls von „ehrenwerten Motiven“ die Rede: Es wurde auf den „rein vaterländischen Geist und den edelsten Willen“ der Angeklagten verwiesen. Erst nach dem Krieg wurde das empört kritisiert...

Übrigens: Lina Engel bekam mit fünf Jahren und drei Monaten Haft sogar drei Monate mehr als Adolf. Was soll uns das sagen?

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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