Hitler-Double in Augustusburg: Staatsregierung drückt sich vor Abgeordneten-Anfrage

Hitler-Double in Augustusburg: Staatsregierung drückt sich vor Abgeordneten-Anfrage

Die Aufregung war groß beim Bikertreffen auf Schloss Augustusburg Anfang Januar diesen Jahres: Da trat ein Teilnehmer mit Bart und Seitenscheitel als Hitler-Double auf! Dennoch: eine Strafbarkeit war laut der ermittelnden Oberstaatsanwältin nicht ersichtlich. Aber einem Polizeibeamten, der es gewagt hatte, zu lachen, drohten dennoch Disziplinarmaßnahmen.

„Geht die Staatsregierung davon aus, dass die Gesichtsbehaarung einer Person einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellen kann?“ Das wollte der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich von der Staatsregierung wissen. Und: „Welche Maßnahmen hätte besagter Polizeibeamter ergreifen können und ergreifen müssen?“

Das Ministerium von Innenminister Dr. Roland Wöller drückte sich vor der Antwort. Und versteckte sich hinter der diffusen Erklärung: „Die Fragen sind auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet.“

„War eigentlich zu erwarten“, so Roland Ulbrich. Schließlich wurde unter besagtem Innenminister auch die sächsische Landtags-Liste der AfD drastisch zusammengestrichen, die Ulbrich, Rechtsanwalt in Leipzig, mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zumindest teilweise zurückerobert hatte.  

Immerhin: Die Frage nach dem lachenden Polizeibeamten wurde beantwortet. Er habe sein „Fehlverhalten eingesehen“, so das Innenministerium, deshalb habe man von einem Disziplinarverfahren absehen können...

Roland Ulbrich: „Ein Disziplinarverfahren wäre in dieser nicht-strafbaren Angelegenheit auch höchst fragwürdig gewesen!“

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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