Indiskret, illegitim, politisch instrumentalisiert: Sachsens Verfassungsschutz als Plappermäulchen?
Aufmerksamen Krimi-Fans ist die Aussage vertraut: „Während eines laufenden Verfahrens können keine Angaben gemacht werden“ heißt es in schöner Regelmäßigkeit von Seiten der TV-Ermittler. Wie in der Fiktion so auch im richtigen Leben: Datenschutz und Persönlichkeitsrecht werden hochgehalten. Soweit die Theorie.
Denn dieser hehre Grundsatz scheint nicht für das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz zu gelten. Da wurde jetzt bekannt, dass die Behörde die Leipziger Burschenschaft Germania als Verdachtsfall eingestuft haben soll. Wird Diskretion nicht allen gesellschaftlichen Gruppierungen gleichermaßen zuerkannt?
„Der Verdacht drängt sich auf“, bestätigt der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich, der in Leipzig eine Anwaltskanzlei für Strafrecht betreibt. „Und das, obwohl das sächsisches Verfassungsschutzgesetz besagt, dass über Verdachtsfälle nichts veröffentlicht werden darf.“
Jetzt hat der AfD-Politiker zum Thema einen Anfrage an die Staatsregierung gestellt (Drucksache Nr. 7/10948): „In welcher Geheimhaltungsstufe werden Verdachtsfälle vom LfV eingestuft?“, wollte der Abgeordnete wissen. Und: „Welchen Behörden erteilt das LfV Auskunft über Personen und Organisationen, die es als Verdachtsfall eingestuft hat?“ Wichtig vor allem: „Wie stellt das LfV sicher, dass diese Behörden die Informationen nicht an Dritte weitergeben bzw. veröffentlichen?“
MdL Ulbrich, Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Verfassung und Recht: „Erfahrungsgemäß werden staats-anwaltliche Ermittlungen in mehr als der Hälfte aller Fälle eingestellt. Auskünfte in der Ermittlungsphase sollen Betroffene vor gesellschaftlicher Vorverurteilung zu schützen. Dieser Grundsatz wird vom Verfassungsschutz in Sachsen anscheinend missachtet – zumindest, wenn es um sogenannte ‚rechte’ Gruppierungen geht.“
Die widerrechtliche Bekanntgabe der VS-Überwachung hat weitreichende Konsequenzen. Etwa die, dass Burschenschafter der Germania nun nicht mehr als Reservisten tätig sein dürfen.
Roland Ulbrich: „Hier greift die Indiskretion der Behörde massiv in die Existenz der Betroffenen ein!“
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amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin