Landesamt für Verfassungsschutz wegen Rechtsbruchs verklagt.

Landesamt für Verfassungsschutz wegen Rechtsbruchs verklagt.
Bild: Udo Pohlmann, Pixabay.com

Er hatte an einer „Merkel-muss-weg“-Demo teilgenommen, bei Legida eine Rede gehalten, den Verfassungsschutz kritisiert und sich öffentlich für eine absolute Mehrheit der AfD ausgesprochen. Deshalb und wegen einiger weiterer Polit-Bagatellen, die bis ins Jahr 2016 zurückreichten, wurde der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich vom Verfassungsschutz beobachtet.

Dagegen hatte der Politiker geklagt. Denn: „Ein Abgeordneter darf nicht beobachtet werden, ohne dass es dafür eine spezielle gesetzliche Ermächtigung gibt. Und die gibt es weder in Sachsen, noch auf Bundesebene“, so der Leipziger Rechtsanwalt. „Schließlich sollen und müssen Abgeordnete die Exekutive kontrollieren und würden durch eine VS-Beobachtung massiv in ihrem Handeln eingeschränkt.“

Rechtliche Grundlage für Ulbrichs Klage ist das Ramelow-Urteil aus dem Jahr 2013. Damals hatte der Abgeordnete der Linken, der ein Jahr später thüringischer Ministerpräsident wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt – und Recht bekommen. Eben weil es keine spezielle gesetzliche Ermächtigung für die geheimdienstliche Bobachtung von Parlamentariern gibt.

Roland Ulbrich, gegen den entgegen anderslautender Gerüchte kein Parteiausschluss-Verfahren läuft: „Damit ist prinzipiell auch die Beobachtung unserer Partei hinfällig – weil es in nahezu jedem Vorstand Abgeordnete gibt. Und damit würde die Beobachtung zur Farce!“

Die Entscheidung fällt am 22. Mai vor dem Verwaltungsgericht in Dresden – nachdem die Klage bereits im April 2021 erhoben wurde. Ulbrichs Anwalt hatte deshalb bereits eine Verzögerungsrüge erhoben. „Im Prozess geht es nicht um Inhalte – was ich irgendwann mal gesagt oder getan habe – sondern darum, dass das Landesamt für Verfassungsschutz ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert und damit Rechtsbruch begangen hat!“

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

Zurück