Rechtsbruch gegen Rechts: Willkür im Land einer grünen Justizministerin.
Es lässt sich nicht länger leugnen: Wir leben zunehmend in einem Land des Rechtsverfalls und der Gesinnungsjustiz. Straftaten illegaler Einwanderer werden oft geradezu obszön bagatellisiert und mit lächerlichen Bewährungsstrafen abgeurteilt. Hinter Gittern landen dagegen Einheimische, die GEZ-Gebühren nicht bezahlen, eine fragwürdige Impfung verweigern oder eine «falsche» – nicht systemkonforme – Meinung haben.
Passend zum Rechtsverfall zeigt sich eine gefährliche Entwicklung vom Tatstrafrecht zum Täterstrafrecht. Es kommt mittlerweile nicht mehr darauf an, welche Tat begangen wurde und wie schwer diese wog, sondern darauf, wer diese Tat verübt hat. In den Gewaltorgien von Lina Engels, Kopf der linksextremistischen Leipziger Hammerbande, und ihren Komplizen wollte Richter Hans Schlüter-Staats gar «ehrenwerte Motive» erkennen. Drei Jugendliche, die einen Mann totgetreten hatten, mussten gar nicht erst hinter Gitter. Ähnlich sieht es oft bei Vergewaltigern und Kinderschändern aus. Doch bei Sylter Partygästen, die sich betrunken daneben benommen haben, kam gleich der Ruf nach Höchststrafe auf. Und Björn Höcke wurde zu einer fünfstelligen Geldstrafe verurteilt, weil er sich öffentlich dazu bekannte, alles für unser Land geben zu wollen – was man bei einem Politiker eigentlich als selbstverständlich voraussetzen sollte.
Das kann ich aus eigener Erfahrung berichten: Ich wollte auf dem Klageweg erwirken, dass der Verfassungsschutz meine gespeicherten Daten löschen musste. Meine «Vergehen»: Ich hatte an einer «Merkel-muss-weg»-Demo teilgenommen, bei Legida, dem Leipziger Pegida-Ableger, eine Rede gehalten, den Verfassungsschutz kritisiert und mich öffentlich für eine absolute Mehrheit der AfD ausgesprochen. Hinzu kamen rund 40 weitere Polit-Bagatellen, die bis ins Jahr 2016 zurückreichten. Ich war zu dem Zeitpunkt Abgeordneter im Sächsischen Landtag und hatte mich auf die geltende Rechtslage gestützt, die in diesem Punkt eindeutig ist: Ein Abgeordneter darf nicht observiert werden, ohne dass es dafür eine spezielle gesetzliche Ermächtigung gibt. Und die gibt es weder in Sachsen noch auf Bundesebene. Mit der Beobachtung meiner Person dagegen hat das Landesamt für Verfassungsschutz nicht nur das Fehlen jeglicher rechtlicher Grundlage ignoriert, sondern auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – und damit eindeutig Rechtsbruch begangen!
Hetzjagd auf Richter
Außerdem werden «falsche» – kritische – Meinungen im Richterrecht, das dem Beamtenrecht ähnelt, neuerdings mit drastischen Disziplinarmaßnahmen wie im Fall des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier geahndet. Wegen kritischer Kommentare zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Protagonisten während seiner Zeit als Abgeordneter wurde dem früheren Richter die Rückkehr in seinen zivilen Beruf verwehrt. Zudem leitete man ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Und jetzt soll es auch noch an seine Richterpension gehen!
Als Gipfel der politischen Infamie wurde dem Dresdener Juristen zur Last gelegt, dass er in der AfD als Bundesschiedsrichter kandidiert hatte. Dazu muss man wissen: Parteien sind verpflichtet, interne Schiedsgerichte zu stellen. Und da die AfD nicht verboten ist, darf so ein Amt oder auch nur die Kandidatur für ein solches niemandem zur Last gelegt werden. Ansonsten würde jeder Beamte, der in der AfD einen Posten übernimmt und sich zu ihr bekennt, ein Disziplinarverfahren riskieren. Schnappatmung bei der grünen Justizministerin Katja Meier, die übrigens keine Juristin, sondern Politikwissenschaftlerin ist, löste vor allem Maiers Bewerbungsrede aus, bei der er ein Gedicht von Max von Schenkendorf von 1814 zitiert hatte. Der Dichter, nach dem zahllose Straßen und Schulen benannt sind und der mit Denkmälern geehrt wird, gilt als einer der bedeutendsten Lyriker der Befreiungskriege. Katja Meier dagegen wurde über die Grenzen Sachsens hinaus vor allem dadurch bekannt, dass sie in ihrer Jugend als Mitglied einer Punk-Band den Hass-Song «Advent, Advent, ein Bulle brennt» sang. Ernsthaft distanziert hat sie sich von diesen Gewaltfantasien nie.
Gerichtsvollzieher abgetaucht
Neu im Land des real existierenden Rechtsbruchs ist: Selbst wer vor Gericht Recht bekommt, muss darum kämpfen, dass dieses zu seinen Gunsten gesprochene Urteil auch tatsächlich von staatlicher Seite exekutiert wird.
Passiert im Verfahren der COMPACT-Magazin GmbH, das ich die Ehre hatte, als Rechtsanwalt zu vertreten, gegen den linksradikalen Aktivisten-Verein Leipzig nimmt Platz. Die Extremisten, die gerne und heftig austeilen, aber mimosenhaft reagieren, wenn irgendwo Kritik laut wird, hatten das Magazin wegen einer Wortklauberei verklagt: In einem Artikel behauptete der COMPACT-Autor, der Antifa-Verein arbeite mit «gewaltbereiten Gruppen» zusammen. Das Gericht wollte aber nur eine «gewaltbereite Gruppe» erkennen. Also ein Streit um Singular und Plural – weniger als eine Bagatelle. In einem funktionierenden Rechtssystem hätte das zur sofortigen Abweisung der Klage geführt – nicht jedoch, wenn linke Vorzeige-Demokraten ihren wackeren Grammatik-Kampf gegen «Rächts» ausfechten.
Als Rechtsbeistand für die Gegenseite trat Jürgen Kasek, damals Stadtrat der Grünen, vor dem Landgericht auf den Plan – in voller Robe, aber ohne Anwaltszulassung. Übrigens eine Straftat nach Paragraph 132a StGB. Den Prozess haben wir gewonnen – allerdings erst in 2. Instanz vor dem OLG Dresden. Leipzig nimmt Platz muss daher COMPACT die Verfahrenskosten in Höhe von über 6.000 Euro erstatten. Und ich habe im Namen meiner Mandantin nunmehr Anzeige gegen Jürgen Kasek wegen Titelmissbrauchs erstattet.
Allerdings blieb das alles ohne Folgen. Der Gerichtsvollzieher – ein Beamter – weigerte sich aus fadenscheinigen Gründen, die ausstehende Summe beim Zahlungsverweigerer einzutreiben. Und die Anzeige gegen Katja Meiers Parteifreund Jürgen Kasek liegt erstmal. Und liegt. Vermutlich so lange, bis niemand mehr an den Vorfall denkt und man das Ganze sangund klanglos wegen Verjährung einstellen kann...
In einem Land, in dem eine Grammatik-Formalie einen Rechtsstreit auslöst, wird über Straftaten großzügig hinweggegangen! Und Staatsbeamte entscheiden nach eigenem Gutdünken, ob sie gerade Lust haben, ihrer Pflicht nachzukommen oder nicht. Das alles wird gekrönt von einer Justiz im Fahnenflucht-Modus: Denn auf mein Rechtsmittel gegen den Gerichtsvollzieher zum Amtsgericht Leipzig vor Wochen erfolgten keine verfahrenseinleitenden Maßnahmen. Im Klartext: Es passierte nichts!
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amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin