Rechtsbruch im Land der grünen Justizministerin!

Rechtsbruch im Land der grünen Justizministerin!
Bild: Pete Linforth, Pixabay.com

Im besten Deutschland aller Zeiten hat sich zunehmende eine gefährliche Gesinnungsjustiz etabliert – und keiner scheint sich daran zu stören! Beim Urteil gegen Lina Engel, Kopf der linksextremistischen Hammer-Bande, sah der Richter „Ehrenwerte Motive“. Drei Jugendliche, die einen Mann totgetreten hatten, mussten gar nicht erst hinter Gitter. Ähnlich sieht es oft bei Vergewaltigern aus. Doch bei Sylter Partygästen, die sich betrunken daneben benommen haben, kam gleich der Ruf nach Höchststrafe auf. Und Björn Höcke wurde zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, weil er sich öffentlich dazu bekannte, alles für unser Land geben zu wollen.

Urteile, die die Bürger längst nicht mehr verstehen. Und das ist nur möglich, weil viele Richter – ganz systemkonform – den Boden des Rechtsstaats längst verlassen haben: Sie interessieren sich weder für bestehende Gesetze – oder deren Nicht-Existenz – noch scheren sie sich um Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Kein Wunder, dass in diesem politischen Klima auch der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich nicht auf Rechtstaatlichkeit setzen konnte. Der Leipziger Rechtsanwalt wollte auf dem Klageweg erwirken, dass der Verfassungsschutz seine Daten löschen musste.

Ulbrichs „Vergehen“: Er hatte an einer „Merkel-muss-weg“-Demo teilgenommen, bei Legida eine Rede gehalten, den Verfassungsschutz kritisiert und sich öffentlich für eine absolute Mehrheit der AfD ausgesprochen. Hinzu kamen rund 40 weitere Polit-Bagatellen, die bis ins Jahr 2016 zurückreichten.

In einem funktionierenden Rechtsstaat wäre es vermutlich gar nicht erst zu einer Verhandlung gekommen. Weil die Rechtslage eindeutig ist: „Ein Abgeordneter darf nicht beobachtet werden, ohne dass es dafür eine spezielle gesetzliche Ermächtigung gibt. Und die gibt es weder in Sachsen, noch auf Bundesebene“, so der AfD-Politiker. Rechtliche Grundlage für Ulbrichs Klage war das Ramelow-Urteil aus dem Jahr 2013. Damals hatte der Abgeordnete der Linken, der ein Jahr später thüringischer Ministerpräsident wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Beobachtung geklagt – und Recht bekommen.

„Mit der Beobachtung meiner Person hat das Landesamt für Verfassungsschutz nicht nur das Fehlen jeglicher rechtlicher Grundlage ignoriert, sondern auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – und damit Rechtsbruch begangen!“

Scheint im besten Deutschland aller Zeiten niemanden zu interessieren ...

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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