Sächsische Verfassung ändern: Grundrecht darf kein Jedermanns-Recht sein!

Sächsische Verfassung ändern: Grundrecht darf kein Jedermanns-Recht sein!
Bild: TechLine, Pixabay.com

Krawalle auf Deutschlands Straßen, brennende Autos, Angriffe auf Polizisten, Feuerwehr und Rettungskräfte, Sachschäden in Millionenhöhe – und meist sind es Migranten und Ausländer, die hier ihren Frust austoben. „Es kann nicht angehen, dass aus­län­dische Konflikte auf unseren Straßen ausgetragen werden“, sagt der AfD-Landtagsab­ge­ord­nete Roland Ulbrich. Und tat­säch­­­lich könnte man Demos von Hamas-Unterstützern und ähn­lichen Gruppierungen problemlos verbieten. „Denn das Grundgesetz garantiert nur deutschen Staatsangehörigen Demon­stra­tions­freiheit“, so der Leipziger Politiker, im bürger­lichen Beruf Rechtsanwalt. Nach Art. 8 Abs. 1 des Grund­ge­setzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Allerdings: „In Sach­sen ist der Wortlaut ein anderer, hier wird das Recht allen einge­räumt – also allen Menschen.“

Jetzt hat die AfD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf einge­reicht, der den Artikel 23 der sächsischen Verfassung dem Grundgesetz angleichen soll: Das Verallgemeinernde „alle“ soll mit der Bezeich­nung „Deutsche“ ergänzt werden (Druck­sache Nr. 7/ 15229). Damit können sich Aus­länder, die in Sachsen ihren politischen oder religiösen Extre­mis­mus auf die Straße bringen wollen oder auf andere Weise gegen unsere Wertordnung verstoßen würden, nicht mehr auf die Ver­fassung berufen. Und man könnte ihnen sogar die Teil­nahme verwehren, wenn die Kundgebung von einem deutschen Staats­bürger angemeldet würde.

Ulbrich: „Dann müsste die Polizei eben Ausweiskontrollen durch­­füh­ren. Das hat Weihnachten im Kölner Dom ja auch funktioniert.“
Dass das die woke Gutmenschengemeinde in Schnappatmungs-Modus bringen wird, sieht Ulbrich gelassen: „Wer das rassis­tisch findet, muss sich im Klaren sein, dass er damit das Grund­gesetz angreift. Und verkennt: Menschenrechte gelten für alle Menschen. Bür­ger­rechte gelten nur für die Bürger eines Staa­tes. Sie gelten nicht für dort lebende Auslän­der.“

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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