Skandal in Sachsen: Die AfD, Weißrussland und Häftlinge als Farmarbeiter!

Skandal in Sachsen: Die AfD, Weißrussland und Häftlinge als Farmarbeiter!
Bild: Couleur, pixabay.com

Politik und Medien im Freistaat Sachsen haben einen neuen Aufreger: Jörg Dornau, AfD-Landtagsabgeordneter aus dem Landkreis Leipzig, soll auf seinem Bauernhof Gefängnis-Insassen und Verurteilte mit Bewährungsauflagen beschäftigt haben. Eigentlich nichts, worüber man auch nur ein Wort verlieren müsste. Allerdings: Die Zwiebel-Farm des Landwirts ist in Weißrussland, der Heimat seiner Frau.

Und das verspricht Empörungspotenzial: Aus den Zutaten AfD, Weißrussland und Häftlingen bastelten sich die Medien einen passenden Skandal, indem man Diebe, Betrüger und Randalierer im Freigang oder bei der Ableistung von Bewährungsauflagen in unterdrückte politische Gefangene um­dichtete. Die dann auf Dornaus Farm ganz ohne Verpflegung Zwangsarbeit verrichten mussten. Frei nach dem Motto: Wenn es der AfD schadet, ist journalistische Sorgfalt eher hinderlich...

Man möchte fragen: Geht’s eigentlich eine Stufe kleiner? Nein, natürlich nicht! Kleiner bis ganz klein geht es nur, wenn es sich um ein Mitglied des Systems handelt. Wie etwa bei Jürgen Kasek aus Leipzig, der bis vor kurzem für die Grünen im Stadt­rat saß. Kasek war Rechtsanwalt – ob mit oder ohne Anwalts-Zulassung war nicht immer ganz klar. Klar ist nur, dass er ohne Zulas­sung, dafür in Robe, vor Gericht erschien – und damit gegen das Gesetz verstieß. Eine Strafanzeige gegen ihn ließ man erstmal liegen. Und da liegt sie bis heute. Und da wird sie vermutlich so lange liegen, bis sie in Vergessenheit geraten ist und man sie unauffällig entsorgen kann...

AfD-Politiker Jörg Dornau dagegen bekam vom Landtag eine Strafe in Höhe von 21.000 Euro aufgebrummt, weil er diese Nebentätig­keit nicht angemeldet hatte. Und die Staatsanwalt­schaft leitete „Vorer­mittlungen“ gegen ihn ein wegen des Verdachts der Menschen­rechtsverletzungen. „Vorermittlungen“ – ein Begriff, den es im Strafprozessrecht eigentlich nicht gibt...

„Der Inhalt der Arbeits-Verträge ist mir bekannt“, sagt Dornaus Anwalt Roland Ulbrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Leipzig. „Dass die Landar­beiter nicht mit Essen und Getränken versorgt wurden, ist definitiv falsch! Und welches Delikt den Häft­lingen zur Last gelegt wurde, entzieht sich der Kenntnis meines Man­danten. Das ist übrigens in Deutschland genauso.“

Zur Info:
Arbeitsleistungen spielen auch nach deutschem Strafrecht eine große Rolle. Durch sie soll nämlich der Gefängnisaufenthalt ver­mieden werden. Arbeitsleistungen werden zudem häufig von Gerichten als Bewährungsauflage bei mittel­losen Verurteilten angeordnet. Auch insolvente Personen können Geldstrafen abarbeiten und so eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden. Schließl­ich setzt die Umsetzung vom geschlossenen in den begehrten offenen Vollzug einer Freiheitsstrafe einen Arbeits­platz voraus. Somit hat sich Jörg Dornau auch unter Berück­sichtigung des deut­schen Rechts absolut korrekt verhalten.

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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