Verfassungsschutz Sachsen: Verdachtsfall AfD? Der MDR weiß schon Bescheid …
Was Behörden tun oder lassen, darf den Bürgern nicht vorenthalten werden. Das gilt allerdings nicht für das Landesamt für Verfassungsschutz. Hier müssen sogenannte Verdachtsfälle unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden – weil der Persönlichkeitsschutz bei unbewiesenen Verdachtsfällen Vorrang hat. Trotzdem war der MDR bereits bestens im Bilde – nämlich darüber, dass die Alternative für Deutschland ins Visier der Staatsschützer gekommen ist.
„Passt irgendwie nicht zusammen“, findet Roland Ulbrich, AfD-Landtagsabgeordneter und Rechtsanwalt aus Leipzig. „Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Öffentlichkeit nicht über Verdachtsfälle des Landesamts für Verfassungsschutz informiert werden?“ Wenn das aber so ist – warum weiß dann das Staatsmedium MDR Bescheid und setzt seinerseits die Bürger in Kenntnis?
Diese Fragen und einige weitere will AfD-Politiker Ulbrich jetzt in einer kleinen Anfrage an die Staatsregierung beantwortet haben. „Interessant ist vor allem, ob das Innenministerium bereits Strafanzeige gegen Unbekannt – oder Bekannt – wegen Geheimnisverrats gestellt hat“, so der Strafverteidiger. Und was das für Konsequenzen für die betroffenen Medienvertreter und ihre Informanten hat …
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amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin