Veto-Recht gegen neue Asylzentren einführen.

Veto-Recht gegen neue Asylzentren einführen.
Bildquelle: Pixabay.com

Die Bundesregierung hat die Länder und Kommunen zu einem „Flüchtlingsgipfel“ am 16. Februar eingeladen. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Roland Ulbrich:

„Die Kommunen können nicht noch mehr Asylbewerber aufnehmen. Deshalb fordern wir einen sofortigen Aufnahmestopp in Sachsen. Darüber hinaus sollten wir die Kommunen mit einem Veto-Recht ausstatten, das ihnen erlaubt, die verpflichtende Aufnahme neuer Asylbewerber abzulehnen, sobald eine Überlastung nachgewiesen werden kann und der soziale Frieden in der örtlichen Gemeinschaft bedroht ist.

Das Grundgesetz sieht in Artikel 28 vor, dass die Gemeinden ‚alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (…) in eigener Verantwortung‘ regeln dürfen. Das sollte aus meiner Sicht auch die Asylpolitik beinhalten.

Deshalb finde ich das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz hochproblematisch. Es verpflichtet die Gemeinden zur bedingungslosen Aufnahme – Widerspruch ausgeschlossen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit einem Veto-Recht könnten die Kommunen sagen: Jetzt ist genug! Wir können nicht mehr!

Asylbewerber könnten dann nur noch in jenen Gemeinden aufgenommen werden, die keine strikte Obergrenze definieren. Meine Empfehlung an die Kommunen ist jedoch, auf eine solche Obergrenze zu pochen.“

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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