Waterloo für Katja Meier, Freispruch für das „Z“!

Waterloo für Katja Meier, Freispruch für das „Z“!
Bildquelle: Haseeb, Pixabay.

Wurde in Sachsen ein Wettbewerb der Lächer­lich­keiten ausgerufen? Man könnte es fast meinen: „Sachsen will Nutzung von Z-Symbol strafrechtlich verfolgen“ titelte der MDR – ohne sich auch nur ansatzweise von dieser Peinlichkeit zu distanzieren.

Jetzt errang das „Z“ einen fulminanten Sieg vor Gericht: Das Verfahren wurde nämlich gar nicht erst eröffnet! „Das Strafrecht darf nicht missdeutet und missbraucht werden, Unliebsames und Unlieb­same in die Schranken zu weisen“, so der Kommentar des Vorsitzenden Richters in Bautzen. Und: „Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, erst recht eine daraufhin erfolgende Anklageerhebung ist eine staatliche Drohgebärde. Für beides braucht es eine tragfähige Grund­lage.“

Nicht die einzige Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft und das weisungsgebende Ministerium – konkret Justizministerin Katja Meier: „Derartiges Ansinnen fügen dem Ansehen der Gerichte schweren Schaden zu!“ heißt es im Urteil weiter...

Der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich, der zum Thema eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt hatte (Drucksache 7/9544): „Sogar die Fachzeitschrift ‚Strafverteidiger’ hat jetzt diesen absurden Fall aufgegriffen. Für Katja Meier wird es langsam Zeit, endlich mal über einen Rücktritt nachzu­denken! Politik ist schließlich keine Kabarett-Veranstaltung …“

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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