Willkür statt Rechtsstaat – Links-Justiz greift in Grundrechte ein.

Willkür statt Rechtsstaat – Links-Justiz greift in Grundrechte ein.
Bild: Pixabay.com

Der Kampf gegen die größte Oppositions-Partei wird zuneh­mend totalitärer, willkürlicher und bar jeglicher Rechtsstaat­lichkeit! Jüngstes Opfer des grün regierten sächsischen Justiz­ministeriums ist der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier aus Dresden.

Zunächst wurde er nach seiner Zeit im Bundestag in seinem Beruf als Richter zwangspensioniert – wegen angeblicher politisch unkorrekter Bemerkungen. Zusätzlich will man ihm sein Altersruhegeld vorent­halten. Und jetzt droht noch ein Disziplinarverfahren. Grund: Maier hatte auf dem sächsischen Landesparteitag als parteiinterner Schieds­richter kandidiert und dabei ein altes Gedicht zitiert: „Wenn alle untreu werden, so bleiben wir doch treu.“

„Nach dieser Rechtsauffassung riskiert jeder Beamte, der in der AfD ein Amt übernimmt und sich zu ihr bekennt, ein Disziplinar­verfahren“, sagt der Leipziger AfD-Landtagsabgeordnete und Rechts­anwalt Roland Ulbrich. „Das ist nicht nur jenseits jeg­licher Rechts­staatlichkeit und absolut skandalös, sondern auch ein Eingriff in die Grundrechte.“

Die beanstandete Zeile stammt aus einem Gedicht von Max von Schenken­dorf, der es 1814 vor dem Hintergrund der Be­frei­ungs­­kriege geschrieben hatte. Später wurde es vertont und landete schließlich in einem Liederbuch der SS. Allerdings: Dort steht auch das Deutschlandlied, dessen dritte Strophe heute die Nationalhymne ist...

„Mit dieser fatalen Entscheidung wird eine Partei auch in ihren gesetz­lichen Pflichten eingeschränkt und behindert“, so Roland Ulbrich. Deshalb hatte der Politiker eine Anfrage an die Staats­regie­rung gestellt (Drucksache 7/16615):

„Wie soll eine Partei ihre Pflicht nach Paragraph 14 I Par­teien­gesetz nachkommen, wenn bereits die Wahl in ein solches Gericht für Beamte und Richter disziplinarische Folgen hat?“ wollte er wissen. Und: „Warum hat das Zitat des Gedichts von Max von Schenkendorf aus dem Jahr 1814 für einen Richter a.D. disziplinarrechtliche Folgen?“ Die Antworten aus dem Ministerium von Katja Meier, die keine Juristin ist, sich aber bereits in jungen Jahren singend an „bren­nenden Bullen“ ergötzte („Advent, Advent, ein Bulle brennt“), zeugen von frag­würdigem Rechtsverständnis:

„Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hat den Landes­verband der AfD am 8. Dezember 2023 als erwiesen rechts­ex­tremistische Bestrebung eingestuft. Dem Richter wird zur Last gelegt, sich durch sein aktives Engagement im säch­sischen Landesverband der AfD über die bloß passive Partei­mitgliedschaft hinausgehend aktiv zu inhalt­lichen Positionen bekannt zu haben, die gegen die Grund­prinzipien der frei­heitlichen demokratischen Grundordnung vers­toßen...“ Und: Die beanstandete Verszeile gebe eines im Liederbuch der SS, einer als ver­brecherisch eingestuften ehe­maligen national­sozialistischen Organisation, enthaltenen und als "Treuelied" der SS bezeich­neten Textes wieder.

Roland Ulbrich: „Gegen welche ‚Grund­prinzipien der frei­heit­lichen demokratischen Grundordnung’ wir vers­toßen, bleibt wohl das Geheimnis der Ministerin Meier.“
Übrigens: Konsequenterweise müsste die Schenkendorfstraße, die es sowohl in Leipzig als auch in Dresden gibt, zwingend um­benannt werden ...

Pressekontakt

amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin

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