Willkür statt Rechtsstaat – Links-Justiz greift in Grundrechte ein.
Der Kampf gegen die größte Oppositions-Partei wird zunehmend totalitärer, willkürlicher und bar jeglicher Rechtsstaatlichkeit! Jüngstes Opfer des grün regierten sächsischen Justizministeriums ist der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier aus Dresden.
Zunächst wurde er nach seiner Zeit im Bundestag in seinem Beruf als Richter zwangspensioniert – wegen angeblicher politisch unkorrekter Bemerkungen. Zusätzlich will man ihm sein Altersruhegeld vorenthalten. Und jetzt droht noch ein Disziplinarverfahren. Grund: Maier hatte auf dem sächsischen Landesparteitag als parteiinterner Schiedsrichter kandidiert und dabei ein altes Gedicht zitiert: „Wenn alle untreu werden, so bleiben wir doch treu.“
„Nach dieser Rechtsauffassung riskiert jeder Beamte, der in der AfD ein Amt übernimmt und sich zu ihr bekennt, ein Disziplinarverfahren“, sagt der Leipziger AfD-Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Roland Ulbrich. „Das ist nicht nur jenseits jeglicher Rechtsstaatlichkeit und absolut skandalös, sondern auch ein Eingriff in die Grundrechte.“
Die beanstandete Zeile stammt aus einem Gedicht von Max von Schenkendorf, der es 1814 vor dem Hintergrund der Befreiungskriege geschrieben hatte. Später wurde es vertont und landete schließlich in einem Liederbuch der SS. Allerdings: Dort steht auch das Deutschlandlied, dessen dritte Strophe heute die Nationalhymne ist...
„Mit dieser fatalen Entscheidung wird eine Partei auch in ihren gesetzlichen Pflichten eingeschränkt und behindert“, so Roland Ulbrich. Deshalb hatte der Politiker eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt (Drucksache 7/16615):
„Wie soll eine Partei ihre Pflicht nach Paragraph 14 I Parteiengesetz nachkommen, wenn bereits die Wahl in ein solches Gericht für Beamte und Richter disziplinarische Folgen hat?“ wollte er wissen. Und: „Warum hat das Zitat des Gedichts von Max von Schenkendorf aus dem Jahr 1814 für einen Richter a.D. disziplinarrechtliche Folgen?“ Die Antworten aus dem Ministerium von Katja Meier, die keine Juristin ist, sich aber bereits in jungen Jahren singend an „brennenden Bullen“ ergötzte („Advent, Advent, ein Bulle brennt“), zeugen von fragwürdigem Rechtsverständnis:
„Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hat den Landesverband der AfD am 8. Dezember 2023 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Dem Richter wird zur Last gelegt, sich durch sein aktives Engagement im sächsischen Landesverband der AfD über die bloß passive Parteimitgliedschaft hinausgehend aktiv zu inhaltlichen Positionen bekannt zu haben, die gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen...“ Und: Die beanstandete Verszeile gebe eines im Liederbuch der SS, einer als verbrecherisch eingestuften ehemaligen nationalsozialistischen Organisation, enthaltenen und als "Treuelied" der SS bezeichneten Textes wieder.
Roland Ulbrich: „Gegen welche ‚Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung’ wir verstoßen, bleibt wohl das Geheimnis der Ministerin Meier.“
Übrigens: Konsequenterweise müsste die Schenkendorfstraße, die es sowohl in Leipzig als auch in Dresden gibt, zwingend umbenannt werden ...
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amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin