Willkommen in der Postdemokratie – Disziplinarverfahren wegen Gedicht-Zitat.
Rechtsstaat ade! Der Kampf gegen die politische Opposition im besten Deutschland aller Zeiten wird zunehmend totalitärer, willkürlicher und postdemokratischer. Neben Björn Höcke, Maximilian Krah und vielen anderen AfD-Politikern hat sich das System auf den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier aus Dresden eingeschossen. Zunächst wurde ihm verwehrt, nach seiner Zeit im Bundestag in seinen Beruf als Richter zurückzukehren – angeblich wegen verschiedener politisch unkorrekter Bemerkungen. Aus dem gleichen Grund will man ihm sein Altersruhegeld vorenthalten. Und jetzt droht ein Disziplinarverfahren. Grund: Maier hatte auf dem sächsischen Landesparteitag der AfD als parteiinterner Schiedsrichter kandidiert und dabei ein altes Gedicht von 1814 zitiert.
„Es wäre lächerlich, wenn es nicht so rechtswidrig wäre“, sagt Maiers Kollege, der Leipziger AfD-Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Roland Ulbrich. „Denn dieses Gedicht steht zwar in einem alten Liederbuch der SS – allerdings gemeinsam mit der dritten Strophe des Deutschlandliedes, die heute unsere Nationalhymne ist. Darf man die jetzt auch nicht mehr singen?“
Deswegen hat der Politiker eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt (Drucksache 7/16615): „Welche Gefahr geht von einem Partei-Schiedsrichter für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus!“ wollte er wissen. Und: „Wie soll eine Partei ihre Pflicht nach Paragraph 14 I Parteiengesetz nachkommen, wenn bereits die Wahl in ein solches Gericht für Beamte und Richter disziplinarische Folgen hat!“ Vor allem aber: „Warum hat das Zitat des Gedichts ‚Wenn alle untreu werden’ von Max von Schenkendorf aus dem Jahr 1814 für einen Richter a.D. disziplinarrechtliche Folgen?“
Roland Ulbrich: „Es kann nicht angehen, dass Recht und Gesetz der Willkür unterworfen oder komplett ignoriert werden, wenn es um die Opposition geht.“
Pressekontakt
amonpress media münchen
Linda Amon,
Journalistin