Ombudsperson für die Beschwerdestelle der Ausländerbehörde

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/schule-buch-wissen-studium-bildung-1661731/
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Die folgende Rede hielt ich am 14. Juli 2020 im Leipziger Stadtrat:

"Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

nachdem bisher offenbar noch nicht genug Geld ausgegeben wurde für sogenannte Flüchtlinge, Asylbewerber, Armuts-Migranten und sonstige illegal nach Deutschland und Sachsen eingereiste Ausländer, muss jetzt dringend noch eine Beschwerdestelle für die Ausländerbehörde eingerichtet werden. Das wünscht sich zumindest unser total neutral agierender Migrantenbeirat.

Per Definition erfüllt eine Ombudsperson die Aufgabe einer „unparteiischen“ Schiedsstelle. Die Betonung liegt auf: unparteiisch! Ich weiß nicht, ob der Migrantenbeirat, dem ich zwar auch angehöre, von dessen ideologischer Verblendung ich mich aber entschieden distanziere, hier weiß, was er tut.

Denn wenn man sich das ganze Gewese um Migranten und alles Fremde so anguckt, findet man alles, nur keine Unparteilichkeit! Was ist denn, wenn die Ombudsperson sich erlaubt, ganz „unparteiisch“ auch mal gegen die Beschwerde eines Migranten zu entscheiden? Ist Herr oder Frau Ombud dann Fremdenfeindlich, rassistisch, rechts? Oder gleich Nazi? Oder soll es von vornherein klare Weisungen geben, wie die sogenannte Unparteilichkeit zu verstehen ist?

So ganz ist mir nämlich nicht klar, was eine Ombudsperson in der Praxis bewirken soll. Wir haben in unserem Land die unterschiedlichsten – und auch weitreichenden – Beschwerdewege: Es gibt förmliche Rechtsbehelfe – also eine Klage vor dem Verwaltungsgericht – es gibt die Dienstaufsichtbeschwerde, und natürlich kann man auch eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. Auch im Ordnungsamt wurde ein Beschwerdemanagement mit Bezug zur Ausländerbehörde bereits berücksichtigt, wie ich dem Antrag entnehme. Wofür braucht wir dann noch eine zusätzliche Ombudsperson, und das speziell – und nur – für Menschen, die nicht deutsch sind?

Geht’s in Wahrheit vielleicht einfach nur darum, den hofierten Refugees noch mehr Rechte einzuräumen? Mehr Rechte, als sie der gemeine deutsche Otto-Normalverbraucher hat? Also eine Privilegierung – die damit gleichzeitig eine Diskriminierung derjenigen darstellt, die das ganze bezahlen sollen? Die Steuerzahler, die für den ausufernden Asyl-Irrsinn ohnehin schon mit zweistelligen Milliardenbeiträgen pro Jahr zur Kasse gebeten werden, sollen eine weitere, vollkommen überflüssige Stelle finanzieren – und das alles, damit sich bestimmte Kreise moralisch überlegen fühlen können?

Über welche Summe sprechen wir eigentlich konkret? Was würde eine Ombudsperson den Leipziger Steuerzahler kosten? Nach welchen Kriterien würde diese Ombudsperson ausgesucht? Und vor allem: Von wem? Ich konnte leider nichts dazu finden, wer diese Ombudsperson wählen soll. Der Migrantenbeirat? Oder der Stadtrat? So genau ist mir nicht ersichtlich, wie sich das der Migrantenbeirat so vorgestellt hat...

Meine Damen und Herren, ich mache es kurz: Die AfD ist nicht gewillt, noch mehr Geld der Steuerzahler für irgendwelche Überflüssigkeiten zum Fenster raus zu werfen. Deshalb lehnen wir den Antrag selbstverständlich ab!"

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