Ob Halle, Hanau oder der Mord an Walter Lübcke – für System-Politik, Propaganda-Medien, staatlich finanzierte NGOs und Bunt-Moralisten ist die Sache klar: Die AfD hat grundsätzlich mitgestochen, mitgeschossen, mitgemordet …
Was Behörden tun oder lassen, darf den Bürgern nicht vorenthalten werden. Das gilt allerdings nicht für das Landesamt für Verfassungsschutz. Hier müssen sogenannte Verdachtsfälle unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden – weil der Persönlichkeitsschutz bei unbewiesenen Verdachtsfällen Vorrang hat. Trotzdem war der MDR bereits bestens im Bilde – nämlich darüber, dass die Alternative für Deutschland ins Visier der Staatsschützer gekommen ist …
Der Bescheid des Bundesverfassungsgerichts war eindeutig: Ohne ein entsprechendes Gesetz dürfen Abgeordnete nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Den sächsischen Innenminister Dr. Roland Wöller ficht das offenbar nicht an. In einer Rede im Landtag verkündete er vollmundig: „...auch die Sammlung und Speicherung von Abgeordnetendaten kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn dies dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dient...“
Unkontrollierte Masseneinwanderung, ausufernde Kriminalität, Klimawahn, Sprit- und Stromkosten-Explosion, Meinungs- und Toleranzterror – kaum ein Missstand, den Angela Merkel, die „Herrscherin des Unrechts“, nicht zu verantworten hätte. „Trotzdem meint die unfähigste Person, die je das Kanzleramt innehatte, sich in seltener Hybris in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes einmischen zu müssen“, sagt der Leipziger AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich …