Neototalitarismus!

Neototalitarismus!

"Auch unter Würdigung von Übersetzungsfeinheiten und der Tatsache, dass einige Aussagen von Zsolt im Interview ohne Rücksprache vor der Veröffentlichung weggelassen wurden, mussten wir letztlich feststellen, dass die getätigten Äußerungen insgesamt nicht den Werten von Hertha BSC entsprechen", teilte Berlins CEO Carsten Schmidt per Pressemitteilung mit …

Freiheitsstrafen aus organisatorischen Gründen aufgeschoben!

Freiheitsstrafen aus organisatorischen Gründen aufgeschoben!

Sachsens Justizministerin, Katja Meier, teilte jetzt den Obleuten des Sächsischen Landtages für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung schriftlich einen Erlass mit. Darin wird dem Generalstaatsanwalt Sachsen angeordnet, dass die Vollstreckung von Freiheits- und Gesamtfreiheitsstrafen von „bis zu einem Jahr Strafdauer – sofern die Verurteilung im Einzelfall nicht oder nicht auch wegen eines Verbrechens oder einer Straftat nach den §§… oder einer entsprechenden Rauschtat … bis auf weiteres aus justizvollzugsorganisatorischen Gründen … aufgeschoben wird" …

Verfassungsschutz Sachsen: Verdachtsfall AfD? Der MDR weiß schon Bescheid …

Verfassungsschutz Sachsen: Verdachtsfall AfD? Der MDR weiß schon Bescheid …

Was Behörden tun oder lassen, darf den Bürgern nicht vorenthalten werden. Das gilt allerdings nicht für das Landesamt für Verfassungsschutz. Hier müssen sogenannte Verdachtsfälle unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden – weil der Persönlichkeitsschutz bei unbewiesenen Verdachtsfällen Vorrang hat. Trotzdem war der MDR bereits bestens im Bilde – nämlich darüber, dass die Alternative für Deutschland ins Visier der Staatsschützer gekommen ist …

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bindend – Innenminister Wöller interessiert das nicht

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bindend – Innenminister Wöller interessiert das nicht

Der Bescheid des Bundesverfassungsgerichts war eindeutig: Ohne ein entsprechendes Gesetz dürfen Abgeordnete nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Den sächsischen Innenminister Dr. Roland Wöller ficht das offenbar nicht an. In einer Rede im Landtag verkündete er vollmundig: „...auch die Sammlung und Speicherung von Abgeordnetendaten kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn dies dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dient...“